Lizenzen
Überblick
Bei uns im Fliegerclub bilden wir euch vom Fußgänger zum Piloten aus. Neben der klassischen Privaten Piloten Lizenz (PPL(A)) bieten wir auch die Light Aircraft Pilot License (LAPL(A)) an. Das A steht jeweils für Aircraft.
Die EASA bezweckte mit der Einführung des LAPL einen einfachen und günstigeren Zugang zum Fliegen mit Leichtflugzeugen.
Um die entsprechende Lizenz zu erhalten, muss eine theoretische und praktische Ausbildung sowie ein Funksprechzeugnis abgelegt werden.
- Theoretische Ausbildung
- Praktische Ausbildung
- Funksprechzeugnis
Voraussetzungen
Mindestalter: 16
Der Erwerb der Lizenz kann frühestens mit 17 Jahren erfolgen.
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
Das Tauglichkeitszeugnis für Privatpiloten (Klasse 2 nach JAR-FCL3) bekommst du nach einer Untersuchung bei einem Fliegerarzt.
Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Den benötigten Auszug bekommst du kostenfrei beim KBA in Flensburg.
Zuverlässigkeits- Überprüfung
Der Antrag ist direkt beim Luftamt Nordbayern zu stellen.
LAPL (A)
Um schnell und kostengünstig mit dem Motorflug zu beginnen, ist die LAPL (A) Lizenz ideal.
Die Ausbildung ist eine leicht gekürzte Version der PPL (A)-Ausbildung.
Mit der Lizenz bist du berechtigt, Sportflugzeuge bis zu einem Höchstabfluggewicht von 2000 kg europaweit zu chartern und zu fliegen.
Für die fliegerische Tauglichkeit sind Untersuchungsintervalle von 5 Jahren bis zur Vollendung des 40. Lebensjahrs vorgeschrieben. Danach verkürzt sich das Intervall auf 2 Jahre.
Voraussetzungen
vor dem ersten Soloflug: 16 Jahre Lizenzausstellung: 17 Jahre
Luftfahrzeuge
einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk max. 2000kg,
Theoretische Ausbildung
100 Stunde, davon mindestens 10 h Präsenzunterricht
Praktische Ausbildung
30 Flugstunden: 15 h mit Fluglehrer, 6 h Alleinflug, 3 h Allein-Überlandflug
Erweiterungen
Nachtflugberechtigung (VFR), Kunstflugberechtigung und Weiterbildung zum PPL
Scheinerhalt
12 Flugstunden in den letzten 24 Monaten (vor Ablauf der 24 Monatsfrist) oder Befähigungsüberprüfung
Mitnahme Passagiere
nach 10 h im Allein-Flug darfst du 3 weitere Passagiere mitnehmen
Fliegen im Ausland
Fliegen in allen EASA-Ländern (Europa)
PPL (A)
Die 3 Buchstaben PPL sind gleichzusetzen mit Freiheit und Leidenschaft. Mit der Lizenz bist du berechtigt, rein privat Motorflugzeuge bei Tag und nach Sicht in ganz Europa zu chartern und zu fliegen.
Auch in anderen Ländern auf der Welt wird die Lizenz anerkannt und eine Umschreibung ist meist kein Problem. Die Ausbildung ist eine solide Basis mit vielen Optionen zur Erweiterung.
Die fliegerische Tauglichkeit muss bis zum 40. Lebensjahr alle 5 Jahre nachgewiesen werden, danach verkürzt sich das Intervall auf 2 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein jährlicher Checkup Pflicht.
Voraussetzungen
vor dem ersten Soloflug: 16 Jahre Lizenzausstellung: 17 Jahre
Luftfahrzeuge
einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk (keine Gewichtsbegrenzung)
Theoretische Ausbildung
100 Stunde, davon mindestens 10 h Präsenzunterricht
Praktische Ausbildung
45 Flugstunden: 25 h mit Fluglehrer und 10 h Alleinflug, 5 h Allein-Überlandflug
Erweiterungen
viele Erweiterungen möglich (z.B. Nachtflug, Instrumentenflug, Turbinenflugzeuge, Kunstflug, Berufspilotenlizenz, ...)
Scheinerhalt
12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten (vor Ablauf der 24 Monatsfrist) oder Befähigungsüberprüfung
Mitnahme Passagiere
sofort nach Scheinerhalt darfst du Passagiere mitnehmen im Rahmen der Zulassung vom Flugzeug
Fliegen im Ausland
weltweit gültig
Weitere Fragen beantworten wir dir gern auch vor Ort