Weiterbildung

Nachtflug-Berechtigung NVFR

Die Nachtflugberechtigung berechtigt dich, die in deiner Lizenz eingetragenen Flugzeugmuster zwischen ca. 30 Minuten nach Sonnenuntergang und ca. 30 Minuten vor Sonnenaufgang (das ist im fliegerischen Sinne „Nacht“) zu führen, sofern diese die erforderliche Ausrüstung besitzen. Das sind bei uns alle Flugzeuge mit Ausnahme der PS28.

Ausbildungs-Inhalte NVFR

Voraussetzungen für die Ausbildung bzw. den Erwerb der Nachtflugberechtigung

Um die Ausbildung zur Nachtflugberechtigung beginnen zu können, benötigst du einen PPL(A) oder auch einen LAPL(A). LAPL-Inhaber müssen vor Beginn der Nachtflugausbildung die grundlegenden Übungen „Fliegen nach Instrumenten“, die für die Erteilung der PPL-A erforderlich, aber nicht für die LAPL-Ausbildung vorgeschrieben sind, nachholen.

Theoretische Einweisung

Für die Berechtigung bekommst du eine theoretische Einweisung für den Nachtflug erforderlichen Kenntnisse.

  • Flugplan
  • Flugverkehrskontrollfreigabe
  • Nachttiefflugstrecken
  • Flugvorbereitung
  • usw.

Die Ausbildung umfasst:

Für die Berechtigung sind mindestens 5 Flugstunden bei Nacht vorgesehen. Von diesen 5 Flugstunden müssen mindestens 3 Flugstunden mit Fluglehrer absolviert werden. Darin enthalten ist ein einstündiger Navigationsflug mit Fluglehrer und mindestens fünf Landungen bis zum völligen Stillstand bei Nacht im Alleinflug. 

Prüfung

Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich. Du erhälst nach Abschluss der Ausbildung auf Antrag die Berechtigung von deinem zuständigen Luftamt.

Instrumentenflug-Berechtigung

Um Flüge auch bei schlechtem Wetter ohne Sicht nach außen durchführen zu können, benötigt man eine Instrumentenflug-Berechtigung und ein entsprechend ausgerüstetes Flugzeug.
 

Unsere vereinseigene Flugschule bildet nicht für die Instrumentenflug-Berechtigung aus. 

Es ist jedoch möglich, einen Großteil der praktischen Ausbildung für eine Instrumentenflug-Berechtigung außerhalb einer Flugschule zu absolvieren. 

Unsere viersitzigen Flugzeuge sind allesamt für Instrumentenflug ausgerüstet und wir haben im Verein Fluglehrer, die zur Ausbildung von Instrumentenflug berechtigt sind und sind so in der Lage, diese Ausbildung anzubieten.

Wenn du an dieser spannenden und herausfordernden Art des Fliegens Interesse hast, sprich uns einfach an. Wir beraten dich gerne ausführlich.

Ausbildungs-Inhalte IR

Voraussetzungen für die Ausbildung bzw. den Erwerb der Instrumentenflugberechtigung

Um die Ausbildung zur Instrumentenflugberechtigung beginnen zu können, benötigst du einen PPL(A) mit Nachtflugberechtigung. Außerdem benötigst Du mindestens 50 Flugstunden Erfahrung als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Überlandflügen. Für den Instrumentenflug ist weiterhin ein besonderes Flugfunkzeugnis (AZF) erforderlich, dass du am besten vor Beginn der Ausbildung absolvierst. Wir können hier entsprechende Kontakte vermitteln.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfaßt insgesamt 80 Unterrichtsstunden, die wie beim Erwerb des PPL üblicherweise zum Teil als Fernkurs/Computer Based Training absolviert werden können. Die theoretische Ausbildung muss in einer Flugschule (ATO) erfolgen, die für die Ausbildung zum Instrumentenflug zugelassen ist. Wir vermitteln hier gerne entsprechende Kontakte.

Folgende Fächer müssen gelernt werden.

  • Air Law
  • Instrumentation
  • Flight Planning and Monitoring
  • Human Performance
  • Metereology
  • Radio Navigation
  • Communications

Praktische Ausbildung

 

Die praktische Ausbildung umfasst für die Instrumentenflugberechtigung auf einmotorigen Landflugzeugen 40 Stunden, die eigentlich ebenfalls in einer für die Ausbildung zum Instrumentenflug berechtigten Flugschule/ATO durchgeführt werden müssen.

Man kann aber 30 von diesen 40 Stunden auch völlig unabhängig von der Flugschule – bevor man sich überhaupt „offiziell“ für die Ausbildung zum Instrumentenflug bei „anmeldet“ – auf eigenen Flugzeugen mit einem Fluglehrer seiner Wahl (mit der entsprechenden Berechtigung) durchführen und dokumentieren. Diese 30 Stunden werden dann entsprechend auf die Ausbildung angerechnet, so dass in der IR-Flugschule nur noch 10 Stunden absolviert werden müssen.

Diese 30 Stunden kannst du bei uns im Verein in deiner gewohnten Umgebung zu deutlich günstigeren Kosten machen.

Einige unserer Mitglieder sind diesen relativ neuen Weg schon gegangen und haben prima Erfahrungen gemacht, von denen du natürlich auf deinem Weg zum „Instrument Rated Pilot“ natürlich gerne profitieren kannst.

Prüfung

Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung zur Instrumentenflug-Berechtigung wird vom Luftfahrtbundesamt abgenommen. Die theoretische Prüfung erfolgt gründsätzlich beim LBA in Braunschweig, die praktische Prüfung kann in Herzogenaurach von einem vom LBA bestimmten Prüfer erfolgen.

Kunstflug-Berechtigung

Was ist eigentlich Kunstflug?

„Kunstflug“ bezeichnet ein absichtliches Manöver in Form einer abrupten Änderung der Fluglage eines Luftfahrzeugs, eine abnorme Fluglage oder eine abnorme Beschleunigung, die für einen normalen Flug oder für die Unterweisung für Lizenzen oder Berechtigungen außer der Kunstflugberechtigung nicht notwendig sind.

Solche Flugfiguren sind zum Beispiel Looping, Rolle, Immelmann-Kehre, Hammerhead und viele andere.

Ob man nun ernsthaft in den Kunstflug einsteigen möchte oder einfach nur lernen will, wie man sicher einen Looping oder eine Rolle flieg – der erste Schritt ist immer der Erwerb der Kunstflugberechtigung.

Auch wenn man keinerlei Ambitionen für „echten“ Kunstflug hat, lohnt eine Kunstflugberechtigung, da die Ausbildung die Fähigkeit vermittelt, ein Flugzeug auch in Grenzflugzuständen viel sicherer zu beherrschen. Und: es ist wirklich Fun!!

Wir haben in unserem Verein selbst kein Flugzeug, dass für die Kunstflug-Ausbildung geeignet ist. In unserer Flugschule bieten wir die Ausbildung aber an.

Die Ausbildung erfolgt dann auf Maschinen, die wir hierfür anchartern.

Ausbildungs-Inhalte Kunstflugberechtigung

Voraussetzungen für die Ausbildung bzw. den Erwerb der Kunstflugberechtigung

Um die Ausbildung zur Kunstflugberechtigung beginnen zu können, benötigst du einen PPL(A) oder LAPL (A). Außerdem benötigst Du mindestens 40 Flugstunden Erfahrung als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nach Erhalt deiner Pilotenlizenz nachweisen.

Theoretische Ausbildung

Im Rahmen der theoretischen Ausbildung erfährst du alles, was du zur sicheren Durchführung von Kunstflügen wissen musst. Insbesondere werden die luftrechtlichen Bestimmungen für Kunstflüge, die Anforderungen und Auswirkungen bezogen auf das menschliche Leistungsvermögen und die Leistungsgrenzen des Flugzeuges vermittelt. Der theoretische Unterricht erfolgt parallel zur praktischen Ausbildung durch deinen Fluglehrer.

 

Folgende Themengebiete werden besprochen:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Aerodynamik
  • Flugzeugkunde
  • Kunstflugmanöver
  • Verhalten in besonderen Fällen

Praktische Ausbildung

 

Während der praktischen Ausbildung lernst du verschiedene Kunstflugfiguren sauber und sicher zu fliegen. Dabei lernst du nicht nur die einzelnen Figuren selbst, sondern auch wie man diese zu einer ganzen Kunstflug-Sequenz kombiniert, so dass du am Ende der Ausbildung in der Lage bist, ein einfaches Kunstflugprogramm – so wie es beispielsweise in einer Meisterschaft in der „Sportsman Klasse“ geflogen wird, „vorzufliegen“.

Die praktische Flugausbildung umfasst mindestens 5 Flugstunden. Diese Gesamtflugzeit wird in dabei natürlich in mehrere Ausbildungsflüge  eingeteilt.

Dabei lernst du folgende Manöver/Figuren: Langsamflug, Überziehübungen, Rückenflug, Steilkurven, Beenden von Spiralsturzflugzuständen, Chandelle, Lazy Eight Gesteuerte Rollen links und rechts, Looping, Aufschwung (Immelmann) links und rechts, Hammerhead Turn (nur entgegen der Drehrichtung des Motors), Kunstflugprogramm, Rollenkehre, Überschlagskehre jeweils links und rechts, Trudeln, Normal-, Rücken- und Flachtrudeln, Fliegen von Kunstflugprogrammen.

 

Prüfung

Die Ausbildung gilt als abgeschlossen, wenn der Bewerber in der Lage ist, das geforderte Programm sicher zu fliegen. Eine Prüfung vor einer Behörde ist nicht notwendig. Der Ausbildungsleiter unserer Flugschule bestätigt den Ausbildungserfolg.

Alpeneinweisung

Ein absolutes Highlight der Fliegerei ist sicherlich ein Flug in die Alpen mit einem Motorflugzeug.

Hierzu ist keine extra Lizenz oder Berechtigung notwendig. Dennoch sind bei der Alpenfliegerei ein paar Besonderheiten zu beachten.

Eine Alpeneinweisung mit einem unserer Fluglehrer führt euch strukturiert in diese Besonderheiten ein und bereitet euch optimal für eure Ausflüge in die Bergwelt vor.

Eine solche Einweisung kann jederzeit individuell erfolgen oder – wenn sich einige Mitglieder zusammentun – auch beispielsweise im Rahmen eines Wochenendausflugs mit mehreren Flugzeugen und Fluglehrern.

In jedem Fall wird es ein unvergessliches Erlebnis. Versprochen.

Weitere Fragen beantworten wir dir gern auch vor Ort

Wir freuen uns auf deinen Besuch am Flugplatz